1. Vermieterin
Silvia Heuberger-Otter
Untere Hauptstraße 376
8181 Sankt Ruprecht an der Raab
Österreich
2. Benutzungsvereinbarung
Es wird zwischen der Vermieterin und dem Benutzer / der Benutzerin eine Benutzungsvereinbarung geschlossen. Das Formular bekommen Sie auf Anfrage. Die Benutzungsvereinbarung ist binnen 5 Werktagen ab Ausstellung an die Vermieterin unterschrieben zu retournieren. Buchungen gelten beiderseits erst mit Unterzeichnung der Benutzungsvereinbarung als verbindlich. Bis dahin behält sich die Vermieterin vor, den Raum anderweitig zu vergeben. Die Benutzung kommt grundsätzlich durch schriftliche Vereinbarung zustande.
3. Inhalt der Benutzungsvereinbarung
- Personendaten des Benutzers / der Benutzerin
- Benutzungszeitraum
- Benutzungsdauer
- Preise
- Veranstaltungszweck
- Buchung
- Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
- Rücktritt
- Nutzungsbedingungen bzw Hausregeln
- Versicherung, Schadenersatz, Haftung
4. Zustimmung zur Verwendung von personenbezogenen Daten
Kommt eine verbindliche Benutzungsvereinbarung zustande, stimmt der Benutzer / die Benutzerin zu, dass personenbezogene Daten von der Vermieterin verwendet werden dürfen. Insbesondere dürfen Name, Telefonnummer und eMail-Adresse des Benutzers / der Benutzerin auf der website zum Erstellen einer Veranstaltung (Veranstaltungskalender) verwendet und öffentlich gemacht werden. Weiters Art oder Zweck sowie Datum der Veranstaltung. Wird dem nicht zugestimmt, ist dies der Vermieterin ausdrücklich mitzuteilen.
5. Auszug aus der Benutzungsvereinbarung
Stornogebühren
Bei einmaliger Benutzung:
- Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Benutzungsbeginn:
keine Stornogebühr - Bei Rücktritt bis zu 1 Woche vor Benutzungsbeginn:
75% der vereinbarten Benutzungskosten - Bei Rücktritt kürzer 1 Woche vor Benützungsbeginn oder Nicht-Inanspruchnahme ohne vorherige Absage:
100% der vereinbarten Benutzungskosten
Bei mehrmaliger Benutzung:
- Bei Rücktritt von einer laufenden Serienbuchung gelten oben genannte Punkte in Bezug auf den nächsten Termin. Gewährte Rabatte oder Preisvergünstigungen können hier zurückgefordert werden.
6. Hausregeln
Während der Veranstaltung:
Der gebuchte Raum steht dem Veranstalter eine halbe Stunde vor und nach vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme des Raumes bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.
Schuhe sind im Eingangsbereich auszuziehen.
Das Studio ist schuhfrei, es darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Hausschuhe vorhanden.
Es herrscht generelles Rauchverbot.
Es dürfen grundsätzlich Speisen und Getränke zur Veranstaltung mitgebracht und konsumiert werden. Hierfür steht Kühlschrank, Geschirr und Besteck bereit. Etwaige Essensreste sind im Mistkübel zu entsorgen. Auf die Mülltrennung der Mistkübel ist zu achten (Papier, Bio, Restmüll).
Es ist mit jeglicher Einrichtung und sonstigen Gegenständen sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Benutzung ist untersagt. Beschädigungen sind dem Vermieter ausnahmslos zu melden. Jede mutwillige Beschädigung wird dem Nutzer berechnet.
Während der Verantstaltung sind im allgemeinen Außentüren zu schließen. Die Terassentür darf offen bleiben, jedoch ist das Fliegengitter zu schließen.
Für den Außenstehen sind Picknickdecken und eigene Pölster vorhanden, diese befinden sich im Kasten.
Für die Feuerschale sind Holz und Anzünder vorhanden.
Nach Absprache erhalten Sie von uns eine „Notfallnummer“ und wir sind für Sie während Ihrer Veranstaltung telefonisch erreichbar.
Nach der Veranstaltung:
Die Räume sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.
Nach Veranstaltungsende sind unbedingt:
- das Licht auszuschalten
- die Fenster und Terassentür zu schließen
- die Eingangstür abzuschließen
Stand: 21/08/2019